Rapport d'activité 2024

SCTF / FKSV Rapport d'activité / Jahresbericht 2024 Page 27 Das Wort wird Herrn Yvon Langel erteilt, einem ehemaligen höheren Offizier der Armee. Herr Langel geht auf die Konflikte in der Ukraine ein, die seit dem 22. Februar 2022 andauern, oder auch auf den Krieg in Gaza. All diese Ereignisse haben Auswirkungen auf unsere gesellschaftliche Organisation. Wir müssen zusammenhalten und Schiessen ist ein Sport, der die Schützinnen und Schützen des Kantons und der Schweiz im Allgemeinen zusammenbringt. 4. Schiesstätigkeiten Herr Fritz Herren erinnert daran, dass der Terminplan für 2024 bekannt ist. Die Bezirksverbände haben ebenfalls ihre jeweiligen Jahresplanung erstellt. Regeln für das Feldschießen Vincent Hayoz kündigt an, dass das Reglement des FS nicht geändert wird; die offiziellen Schießdaten sind der 24., 25. und 26. Mai 2024. Die Resultate, welche außerhalb der oben genannten Daten erzielt werden, werden nicht für die Freiburger Rangliste berücksichtigt. Im Kanton Freiburg halten wir an der Tradition fest, das FS an den offiziellen Daten abzuhalten. Herr Vincent Hayoz schlägt der Versammlung vor, sich bezüglich der Daten und Zeiten des Vorschiessens an die Verbände zu wenden. Orte des FS 2024 - Saane : Vuisternens-en-Ogoz. - Sense : Rechthalten und Giffers (Pistole). - Gruyère : Grandvillard und Bulle (Pistole). - See : Gampenach und Galmiz (Pistole). - Glâne : Montagne-de-Lussy - Schützenverein Romont. - Broye : Forel. - Veveyse : Le Crêt Tage der offenen Schützenhäuser Im Rahmen des 200-jährigen Jubiläums des SSV werden verschiedene Veranstaltungen organisiert, unter anderem zwei Tage der offenen Tür am 13. und 20. April 2024. Vincent Hayoz dankt den 34 angemeldeten Vereinen, die ihre Stände öffnen werden. Es handelt sich um eine ausgezeichnete Gelegenheit, den eigenen Verein zu präsentieren und Mitglieder zu gewinnen. Zur Erinnerung: Das Material wird vom SSV abgegeben. Die Medien werden vom SSV und vom FKSV für die Lokalzeitungen informiert. Ebenfalls im Rahmen der Feierlichkeiten zum 200jährigen Jubiläum erinnert Vincent Hayoz daran, dass die Vereine über die Möglichkeit eines Schiessens (Jubiläumsstich) im Stand informiert worden sind. Er lädt die Versammlung ein, die Website des SSV zu besuchen, auf der alle Informationen zu den Feierlichkeiten zu finden sind. Verbotene Waffe Fritz Herren kommt auf die wichtige Information für Besitzer einer verbotenen Waffe mit einer Ausnahmebewilligung zurück. Zur Erinnerung: Der FKSV hat diese Information am 13. Februar 2024 per Mail an die Verbände und Vereine verschickt. Kurz gesagt: Schützen, die eine verbotene Waffe wie ein Stgw 57 oder ein Stgw 90 mittels einer Ausnahmebewilligung für den Schiesssport erworben haben, unterliegen einer Verpflichtung, die nach 5 und 10 Jahren erfüllt werden muss. Sie müssen dem Kommando der Kantonspolizei, Abteilung Waffen, Pyrotechnik und Sprengstoff, unaufgefordert eine Bestätigung der Mitgliedschaft in einem Schützenverein oder den Nachweis von 5 durchgeführten Schiessen vorlegen. Für das Jahr 2024 bedeutet dies, dass jeder Schütze, der zwischen dem 15.08.2019 und dem 31.12.2019 eine Ausnahmebewilligung für das sportliche Schießen erhalten hat und diese Waffe noch besitzt, entweder den Nachweis der 5 durchgeführten Schiessen oder den Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schützenverein erbringen muss. Die 5- bzw. 10-Jahresfrist beginnt mit dem Datum der Ausstellung der Ausnahmebewilligung für das sportliche Schießen.

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